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Nutzungsordnung für die Bibliotheken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU)

Für die Bibliotheken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) wird die nachfolgende Nutzungsordnung erlassen: 

§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsordnung 

Die Ordnung regelt die Nutzung der Bibliotheken der DGUV und der HGU an den Standorten: 

  • Bad Hersfeld (HGU) 

  • Bochum (IPA) 

  • Dresden (DGUV Akademie) 

  • Hennef (HGU) 

  • Sankt Augustin, Hauptverband (HV)  

  • Sankt Augustin, Institut für Arbeitsschutz (IFA) 

§ 2 Nutzerkreis 

Nutzende sind Mitarbeitende der DGUV sowie Mitglieder und Angehörige der HGU als auch weitere Teilnehmende von Bildungsmaßnahmen der HGU. 
Die Leistungen der Bibliotheken können von dem genannten Personenkreis – im Folgenden Nutzende genannt – in Anspruch genommen werden. 
 
Mitglieder und Angehörige der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg dürfen die Bibliothek in Hennef nutzen.  
Mitglieder und Angehörige der Ruhr-Universität Bochum dürfen die Bibliothek im IPA Bochum nutzen. 
Beschäftigte der Unfallversicherungsträger der DGUV dürfen die Printbestände der DGUV Bibliotheken als auch den Service der Fernleihe nutzen.  
Andere Personen können die Bibliotheken nach Absprache mit dem Bibliothekspersonal nutzen. 

§ 3 Leistungsangebot der Bibliothek  

Die Bibliotheken bieten den Nutzenden folgendes Leistungsangebot an: 

  1. Die Bibliotheken stellen Bücher und Zeitschriften in ihren Räumen zur Verfügung. Außerdem ermöglichen sie einen Online-Zugriff auf elektronische Publikationen, Fachportale, Datenbanken und Forschungsdaten im Rahmen bestehender Rechte. Der Medienbestand der Bibliotheken wird in einem elektronischen Bibliothekskatalog verzeichnet. 
  2. Die Bibliotheken sorgen für die Aktualisierung des Bestandes. Die Auswahl der neu anzuschaffenden Medien erfolgt durch das Personal der Bibliotheken. Anschaffungsvorschläge von Studierenden und Mitarbeitenden werden geprüft. 
  3. Die HGU-Bibliotheken stellen Arbeitsplätze für Einzelpersonen und PC-Arbeitsplätze mit dem Zugang zu Datenbanken und dem Internet zur Verfügung. 
  4. Die IPA-Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek und kann nur nach Absprache benutzt werden.  
  5. Nicht im Bestand der eigenen Bibliothek vorhandene Medien können auf Wunsch der Nutzenden aus den Beständen der anderen DGUV-Bibliotheken bereitgestellt werden (interner Versand). Darüber hinaus können Medien über den öffentlichen Fernleihverkehr oder über kommerzielle Anbieter beschafft werden. 
  6. Die Bibliotheken erbringen beratende und unterstützende Dienstleistungen, einschließlich der Erteilung von Auskünften, der Bereitstellung von Informationsangeboten sowie der Durchführung von Führungen und Schulungen zu Themen wie Informationskompetenz und wissenschaftlicher Recherche. 

§ 4 Öffnungszeiten 

  1. Die Öffnungszeiten werden in Absprache mit den Abteilungen geregelt. Eine kurzfristige Schließung aus besonderen Gründen ist möglich. 
  2. Die Servicezeiten werden auf der Internetseite der DGUV Bibliotheken, im Intranet auf der Bibliotheksseite oder über Aushang veröffentlicht. 

§ 5 Zulassung zur Benutzung 

  1. Wer die Bibliotheken nutzen möchte, benötigt ein Nutzerkonto. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung dieser Benutzungsordnung. Mit der Einrichtung eines Nutzerkontos beginnt das Nutzungsverhältnis. 
  2. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein Studierendenstatus bei der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) oder ein Angestelltenverhältnis bei der DGUV. Andere Personen können sich durch Vorlage des Personalausweises registrieren lassen. 
  3. Änderungen des Namens oder der Anschrift des Nutzenden sind den Bibliotheken unverzüglich mitzuteilen. Für Kosten und Nachteile, die den Bibliotheken bei Nichtbeachten dieser Vorschrift entstehen, haftet der Nutzende. 

§ 6 Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung der Bibliothek 

  1. Die Nutzenden verpflichten sich, die Benutzungsordnung zu beachten und auf andere Nutzende Rücksicht zu nehmen. Speisen dürfen nicht mit in die Räume der Bibliotheken gebracht werden. Das Mitbringen von Tieren (außer es handelt sich nachweislich um Assistenztiere) ist verboten. 
  2. Die Medien, technische Geräte sowie Einrichtungsgegenstände der Bibliotheken sind sorgfältig zu behandeln. Insbesondere sind Hineinschreiben, An- und Unterstreichen sowie sonstige Veränderungen nicht gestattet. Die Nutzenden haften für durch ihr Verhalten entstandene Schäden. Die unsachgemäße, missbräuchliche oder dem Zweck widersprechende Nutzung der Gerätschaften und Medien in der Bibliothek ist verboten. 
  3. Digitale Endgeräte sind in den Räumen der Bibliothek lautlos zu stellen. 
  4. Es besteht die Pflicht, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliotheken berechtigt, dem Anlass entsprechende und angemessene Maßnahmen zu treffen. 
  5. Die Bibliotheken haften nicht für Wertsachen und Gegenstände, die mit in die Bibliothek gebracht werden. Ebenso schließen die Bibliotheken eine Haftung für Schäden aus, die durch temporär nicht zur Verfügung stehende Dienstleistungen entstehen können. 
  6. Die Bestimmungen der Hausordnung der einzelnen DGUV-Standorte gelten auch für die Benutzung der Räumlichkeiten der Bibliotheken. 

§ 7 Datenschutz und Urheberrecht 

  1. Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person werden nur erhoben, soweit sie für das Benutzungsverhältnis notwendig sind und nach schriftlicher Einwilligung der Nutzenden. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben oder zu kommerziellen Zwecken veräußert. Die Bibliotheken der DGUV unterliegen der Europäischen Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den jeweils einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzbestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Vorschriften.  
  2. Von der Bibliothek über ihre Portale und sonstige Dienste bereit gestellte Werke und Daten sind urheberrechtlich und ggf. auch durch andere Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte geschützt. Sofern die Bibliothek besondere Benutzungsbedingungen angibt, dürfen Werke und Daten im dort beschriebenen und dem durch die Benutzeroberfläche und/oder Schnittstellen der Portale vorgegebenen Rahmen genutzt werden. 
  3. Sofern die Bibliothek keine besonderen Benutzungsbedingungen angibt, verpflichten die Benutzenden sich, die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, die in elektronischer Version angebotenen Werke und Daten nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen, nicht systematisch herunterzuladen, sie weder an außenstehende Dritte weiterzugeben noch gewerblich zu nutzen. 
  4. Nutzende sind bei der Herstellung von Kopien, Scans, Fotografien und sonstigen Vervielfältigungen für die Beachtung der einschlägigen rechtlichen (insbesondere urheber- und lizenzrechtlichen sowie persönlichkeitsrechtlichen) Bestimmungen verantwortlich.  
  5. Dem nach § 2 berechtigten Kreis der Nutzenden ist es erlaubt, Recherchen durchzuführen und Inhalte für den persönlichen Gebrauch zu nutzen. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht zulässig. Das Urheber- und Lizenzrecht sind besonders zu beachten.  
  6. Die Beachtung bestehender Rechte im Rahmen der Benutzung von zur Verfügung gestellten Druckschriften sowie elektronischen Medien sowie von Inhalten im Internet obliegen den Nutzenden. 

§ 8 Präsenznutzung 

Nicht ausleihbar sind wertvolle und schwer ersetzbare Medien, Zeitschriften sowie alle im Allgemeinen nur zum Nachschlagen genutzte Werke. Darüber hinaus können auch andere Werke auf eine Präsenznutzung beschränkt werden. Diese sind als solche gekennzeichnet. Sonderausleihen von Präsenzmedien sind nach Genehmigung des Bibliothekspersonals in Ausnahmefällen möglich. 

§ 9 Nutzung von elektronischen Medien  

  1. Zur Nutzung der von den Bibliotheken lizenzierten elektronischen Medien berechtigt sind alle Mitglieder und Angehörigen der DGUV und HGU. Hierzu zählen die eingeschriebenen Studierenden sowie alle Lehrenden und Beschäftigten, die mit der DGUV bzw. HGU durch Arbeitsvertrag oder in sonstiger Weise vertraglich verbunden sind. Andere Personen können diese Medien nutzen, sofern die für die Bibliotheken zutreffenden Lizenzbedingungen dies erlauben. 
  2. Unter die Nutzung von elektronischen Medien fallen elektronische Datenbanken, E-Books sowie elektronische Zeitschriften. Der Benutzerkreis elektronischer Medien ist durch Lizenzverträge geregelt und dient dem berechtigten Personenkreis aus § 2 ausschließlich zur Informationsversorgung sowie Forschung, Lehre, Studium und dem wissenschaftlichen Arbeiten. 
  3. Ein systematisches Herunterladen, der Einsatz spezieller Software (z.B. Robots/Harvester) sowie die Weitergabe von Zugängen oder vollständigen Dokumenten an nicht berechtigte Dritte oder eine kommerzielle Nutzung sind unzulässig.  

§ 10 Ausleihe 

  1. Die Nutzenden können die Bestände der Bibliotheken einsehen und vor Ort ausleihen. 
  2. In den HGU-Bibliotheken wird die Ausleihe eigenständig durch den Nutzenden über den Selbstverbucher vorgenommen, an den übrigen Standorten durch das Bibliothekspersonal. Die Nutzenden können über ihr elektronisches Ausleihkonto den Online-Katalog einsehen, Literatur verlängern und vormerken. 
  3. Mehrere Exemplare der gleichen Ausgabe einer Veröffentlichung dürfen nicht zur gleichen Zeit vom selben Nutzenden ausgeliehen werden. Präsenzmedien können nur als Kurzausleihe nach Rücksprache entliehen werden. Diese sind vom Bibliothekspersonal zu verbuchen. 
  4. Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden, jedoch nicht von dem Nutzenden, der das Medium entliehen hat. 
  5. Es ist nicht gestattet, entliehene Medien an Dritte weiterzugeben.

§ 11 Leihfrist 

  1. Die Leihfrist beträgt in der Regel für alle Nutzergruppen 28 Kalendertage. 
  2. Lehrende der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung können Literatur auf unbestimmte Dauer entleihen. 
  3. Die Leihfrist kann in der Regel zweimal um je 28 Kalendertage verlängert werden, es sei denn, das ausgeliehene Medium ist für einen anderen Nutzenden vorgemerkt. Eine Verlängerung der Leihfrist ist frühestens 7 Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich. 
  4. Fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist erfolgt eine Erinnerung per E-Mail. Am ersten Tag nach Ende der Leihfrist wird per E-Mail gemahnt. 
  5. Die Bibliothek kann ein ausgeliehenes Medium vor Ablauf der Leihfrist zurückfordern, wenn es zu dienstlichen Zwecken benötigt wird. 

§ 12 Gebühren 

  1. Für den Verwaltungsaufwand aus Anlass einer Ersatzbeschaffung (Buchverlust) sowie für die Überschreitung der Leihfrist werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren ist dem Anhang zur Nutzungsordnung zu entnehmen und wird vom Hochschulgesetz geregelt. Gebühren werden nur für Studierende der HGU erhoben. 
  2. Alle Gebühren sind unverzüglich nach Ihrem Entstehen in bar in der Bibliothek zu entrichten.

§ 13 Fernleihe 

  1. Die Bibliotheken vermitteln auf Antrag eines Nutzenden nicht vorhandene Literatur als Original oder in Kopie aus anderen Bibliotheken.  
  2. Die Fernleihe geschieht im Rahmen und auf der Grundlage der für den regionalen, nationalen oder internationalen Leihverkehr gültigen Leihverkehrsverordnungen, zu den Bedingungen der liefernden Bibliothek oder Institution. 
  3. Die per Fernleihe bestellten Medien (Bücher) sind in der jeweiligen Bibliothek abzuholen. In Ausnahmefällen können die bestellten Medien auch versendet werden.   

§ 14 Beendigung des Nutzungsverhältnisses 

Das Nutzungsverhältnis endet mit dem Ausscheiden des Nutzenden aus der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung oder des Mitarbeitenden aus der DGUV. Bei der Beendigung des Benutzungsverhältnisses sind die Nutzenden verpflichtet, die entliehenen Medien zurückzugeben sowie die bestehenden und geltend gemachten Forderungen der Bibliothek auszugleichen.  

§ 15 Ausschluss von der Benutzung 

Verstöße gegen diese Nutzungsordnung – insbesondere die Nichtrückgabe des Mediums trotz Mahnung – können zum zeitweisen oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek führen. Nach einem Ausschluss sind alle vom Nutzenden entliehenen Medien sofort an die Bibliothek zurückzugeben. Alle sonstigen der Bibliothek gegenüber bestehenden Verpflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss von der Benutzung bestehen. 

§ 16 Inkrafttreten 

Die Nutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 

 

Anhang 1 zur Nutzungsordnung 

Gebühren (nur für Studierende der HGU) 

Art 

Höhe 

Überschreiten der Leihfrist 

Bis zu 10 Tagen für jedes Medium 

2,00 € 

Bis zu 20 Tagen für jedes Medium 

5,00 € 

Bis zu 30 Tagen für jedes Medium 

10,00 € 

Bis zu 40 Tagen für jedes Medium 

20,00 € 

  

  

Bearbeitungsgebühr + Buchpreis 

25,00 € + Buchpreis